✔ Unabhängig · Neutral · Deutschlandweit im Einsatz
Schnelle, neutrale und rechtssichere Kfz-Gutachten nach Verkehrsunfall – von der Schadensdokumentation bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Unsere Leistungen
Von der Bagatellschadenprüfung bis zum umfassenden Unfallgutachten – wir liefern fundierte, gerichtsfeste Expertisen für jede Fahrzeugsituation.
Vollständige Schadensdokumentation nach einem Verkehrsunfall inkl. Reparaturkosten- und Wertminderungsermittlung.
Details ansehen →Schnelle und kostengünstige Einschätzung bei Bagatellschäden bis ca. 1.000 € Schadenshöhe.
Details ansehen →Ermittlung des marktgerechten Fahrzeugwerts für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Erbfälle.
Details ansehen →Technische Prüfung eines Gebrauchtwagens vor dem Kauf inkl. Unfallhistorie und versteckter Mängel.
Details ansehen →Zustandsnote und Marktwertermittlung für Youngtimer und Oldtimer nach anerkannten Bewertungsklassen.
Details ansehen →Nachweis einer fach- und sachgerechten Reparatur zur Vorlage bei der Versicherung.
Details ansehen →Neutrale Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen nach JVEG.
Details ansehen →Zustandsprüfung vor Fahrzeugrückgabe zur Vermeidung überhöhter Nachforderungen.
Details ansehen →Kostenübersicht
Schätzen Sie unverbindlich das ungefähre Grundhonorar auf Basis der Schadenshöhe. Die tatsächliche Endsumme richtet sich nach Aufwand und Nebenkosten und wird stets vorab kommuniziert.
Voraussichtliches Grundhonorar
280 € – 350 €
zzgl. Nebenkosten (Foto, Fahrt, Schreibgebühren)
Jetzt Termin anfragen* Unverbindliche Richtwerte basierend auf üblichen Honorartabellen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten.
So funktioniert's
Sie melden sich telefonisch, per Formular oder E-Mail – wir klären den Sachverhalt und vereinbaren kurzfristig einen Termin.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug bei Ihnen, in der Werkstatt oder deutschlandweit vor Ort – meist innerhalb von 24 Stunden.
Fotografische Erfassung, Kalkulation der Reparaturkosten und Prüfung auf Wertminderung mittels Audatex/DAT-Software.
Sie erhalten Ihr rechtssicheres Gutachten in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen digital und postalisch.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Versicherung und Rechtsanwalt.
Über uns
KFZ-Gutachter-Hennef ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro mit Sitz in Hennef. Wir stehen für neutrale, technisch fundierte und rechtssichere Fahrzeuggutachten – unabhängig von Werkstätten, Autohäusern und Versicherungen.
Unser Ziel: Sie als Geschädigter oder Fahrzeughalter sollen Ihre berechtigten Ansprüche vollständig und ohne finanzielles Risiko durchsetzen können.
Deutschlandweit – mit Sitz in Hennef (Rhein-Sieg-Kreis)
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, Sa 08:00–13:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Geschäftszeiten
Terminvergabe in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage
Kundenstimmen
Hinweis: Die folgenden Bewertungen sind aktuell Platzhalter. Bitte sende mir 3–4 echte Bewertungstexte inkl. Namen, dann ersetze ich sie durch die tatsächlichen Google-Rezensionen.
"Sehr schnelle Terminvergabe nach meinem Unfall. Das Gutachten war innerhalb von zwei Tagen fertig und die Versicherung hat ohne Diskussion gezahlt."
"Kompetente Beratung bei der Ankaufuntersuchung meines Gebrauchtwagens. Versteckte Mängel wurden zuverlässig erkannt."
"Transparente Kostenaufstellung und jederzeit erreichbar für Rückfragen. Absolute Empfehlung."
"Professionelles Wertgutachten für unseren Oldtimer – sehr detailliert und nachvollziehbar dokumentiert."
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten des Gutachtens, da diese laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den erstattungsfähigen Unfallkosten zählen.
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch eine schnellere Erstellung möglich.
Bei Bagatellschäden unter ca. 750 € reicht häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ab dieser Grenze empfiehlt sich in der Regel ein vollständiges Sachverständigengutachten, um Ansprüche vollständig zu sichern.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen.
Bitte halten Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Unfallbericht (falls vorhanden) sowie Kontaktdaten der beteiligten Parteien und Versicherungen bereit.
Ja, alle erstellten Gutachten sind nach den anerkannten fachlichen Standards aufgebaut und können bei Bedarf vor Gericht als Beweismittel herangezogen werden.
Kontakt
Füllen Sie das Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt – wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden zurück.
Rechtliches
KFZ-Gutachter-Hennef
Verantwortlich: Sead Islamovic
Reisertstraße 13
53773 Hennef (Sieg)
Telefon: 0163 / 000 33 03
E-Mail: info@kfz-gutachter-hennef.de
Berufsbezeichnung: Kfz-Sachverständiger. [Bitte ergänzen: verliehen in Deutschland / zuständige Kammer bzw. Verband, sofern vorhanden.]
[Bitte ergänzen, sofern vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG]
Sead Islamovic, Reisertstraße 13, 53773 Hennef
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht anders angegeben.
Hinweis: Dies ist ein allgemeiner Textbaustein. Bitte durch einen Rechtsanwalt oder eine IHK-Beratung auf Vollständigkeit prüfen lassen, insbesondere hinsichtlich Kammerzugehörigkeit, Berufszulassung und ggf. USt-IdNr.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: Sead Islamovic, KFZ-Gutachter-Hennef, Reisertstraße 13, 53773 Hennef, Telefon: 0163 / 000 33 03, E-Mail: info@kfz-gutachter-hennef.de
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen KFZ-Gutachter-Hennef (Sead Islamovic) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Gutachten und sonstigen sachverständigen Leistungen.
Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens kommt durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung des Auftraggebers zustande, z. B. durch Terminvereinbarung und Fahrzeugvorstellung.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Honorartabelle bzw. nach individueller Vereinbarung. Bei Unfallschäden erfolgt die Abrechnung üblicherweise auf Basis der Schadenshöhe entsprechend gängiger Honorarstaffeln.
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige unbeschränkt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis: Dies ist ein allgemeiner Textbaustein. Für eine rechtssichere, individuell passende Fassung empfehlen wir die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.